Schlagwort: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Auf einem dunklen Schreibtisch liegt ein aufgeschlagener Ordner mit dem Titel „VERSICHERUNG“. Drei gelbe Haftnotizen kleben auf dem Dokument mit den Aufschriften „IN BEARBEITUNG“, „RISKANT“ und „WIEDERVORLAGE“. Daneben liegen eine Flasche mit der Aufschrift „HORMONE“, ein runder Pin in den Farben der Trans*-Pride-Flagge sowie ein Personalausweis mit einem durchgestrichenen Geschlechtseintrag. Die Szene ist düster beleuchtet und vermittelt eine bürokratische Hürde im Zusammenhang mit Trans*-Identität und Gesundheitsversorgung.
News

Trans* und Versicherungen: Zwischen Fortschritt und Diskriminierung

In Deutschland leben viele trans* Personen – Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Während gesellschaftliche Akzeptanz langsam wächst, stellen Versicherungen nach wie vor eine Herausforderung für trans* Personen dar. Dabei steht vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung im Fokus, doch auch in der Krankenversicherung ergeben sich immer wieder Probleme. Obwohl rechtliche Verbesserungen erfolgt sind, ist Diskriminierung im Versicherungswesen weiterhin Realität. Rechtlicher Rahmen: Mehr Schutz, weniger Klarheit Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt trans* Personen vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität. Trotz dieser gesetzlichen Absicherung bleibt die Realität kompliziert: Bis heute fehlen eindeutige Präzedenzfälle, die spezifische

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Die Gleichstellung „von Frauen und Männern“ wurde durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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Out in Church
News

Ein Jahr Out In Church – eine Zwischenbilanz

Ein Jahr „Out In Church“ – was hat sich seitdem getan? Unser dgti-Mitglied Charlotte Penelope ist Mitglied der kirchlichen Bewegung „Out In Church“ und trat auch in der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ der ARD auf. Sie wird am 24. Januar auf dem TV Kanal des Hessischen Rundfunks (u. a. die Sendungen „Hessenschau“ und „maintower„) darauf hinweisen, dass transidente, non-binäre und intersexuelle Menschen auch im neuen Arbeitsrecht der Katholischen Kirche in Deutschland nicht geschützt sind, da sie dort nicht explizit erwähnt sind. Charlotte Penelope bietet der Katholischen Kirche an, in der Seelsorge für transgeschlechtliche Menschen mitzuarbeiten. Zum Sachverhalt Die katholische

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